Meisterbrief als Zugangsberechtigung für die Hochschule

Die Arge der Handwerkskammern setzt sich bei der Landesregierung dafür ein, dass der Meisterbrief als Zugangsvoraussetzung auch für ein Masterstudium gelten soll. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Hochschulgesetzes sieht eine solche Zugangsberechtigung nur für Bachelorstudiengänge vor. Hier wird eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und das Bestehen einer Eignungsprüfung an der Hochschule zusätzlich vorausgesetzt.