Rechtsberatung

Der Gesetzgeber hat den Handwerkskammern die Aufgabe übertragen, die Interessen des Handwerks zu fördern. Aus diesem Auftrag und der vorliegenden Rechtsprechung wird die Berechtigung der Handwerkskammern abgeleitet, ihre Mitgliedsbetriebe in allen Rechtsfragen ihrer betrieblichen Praxis zu beraten.

Ergänzt wird diese Aufgabe durch die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbstständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern.

Wir beraten Sie gerne. Klicken Sie dazu auf die entsprechende Kammer in Kaiserslautern (Pfalz)KoblenzMainz (Rheinhessen) und Trier.