Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Am 1. April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – auch als Anerkennungsgesetz bekannt – in Kraft.

Das neue Gesetz öffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen zu lassen.

Die Handwerkskammern sind für die Überprüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen in den handwerklichen Berufen zuständig.

Gerne informieren wir Sie über Zielsetzung, Beratung, Verfahrensablauf und Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des BQFG.

Handwerkskammer Koblenz
Handwerkskammer der Pfalz
Handwerkskammer Rheinhessen
Handwerkskammer Trier

Ausbildungsberatung

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammern stehen zu allen Fragen vor und während der Ausbildung gerne zur Verfügung.

Wir informieren über sämtliche Aspekte der Berufsausbildung oder auch Umschulung, helfen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und stehen bei Ausbildungsproblemen und Konfliktsituationen beratend zur Seite.

Klicken Sie dazu auf die entsprechende Kammer in Kaiserslautern , Koblenz , Mainz oder Trier und Sie finden den/die entsprechende/n Ausbildungsberater/in.