Handwerkskammern stellen sich hinter Fotografen

Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hat Anfang des Jahres unter Berufsfotografen zu großer Verunsicherung geführt. Das Papier sah vor, dass Bilder für Reisepässe und Personalausweise in Zukunft nur noch direkt von den ausstellenden Behörden hätten angefertigt werden dürfen. Der Bundesregierung geht es bei dem Vorstoß darum, dass mit so genanntem „Morphing“ manipulierte Bilder nicht für Ausweisdokumente verwendet werden können. Man möchte so Missbrauch verhindern. Aber für viele handwerkliche Fotografen, die nicht selten bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes mit Passbildern machen und bis zu 40 Kunden am Tag betreuen, hätte das den Todesstoß bedeutet. Inzwischen scheint Bundesinnenminister Horst Seehofer von dem ursprünglichen Vorhaben abgekommen zu sein. Das Ministerium prüfe Alternativen, heißt es. Bei der Arbeitsgemeinschaft der vier rheinlandpfälzischen Handwerkskammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier bleibt man aber weiter wachsam. Mit einem Schreiben an Landesinnenminister Roger Lewentz und an Dr. Volker Wissing, den Wirtschaftsminister des Landes, forderten die Kammern die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass tatsächlich andere Mittel gewählt werden, um das Ziel von mehr Sicherheit zu erreichen. Das so genannte „Morphen“ ist, vereinfacht gesagt, eine Technik, die es ermöglicht, zwei Gesichter zu einem Gesicht digital zu vereinen. Das neue Bild weist dann die Gesichtszüge beider Personen auf. Mit dem bloßen Auge ist das nicht immer zu erkennen, Software zur Gesichtserkennung kann aber im schlimmsten Fall auf diese Weise getäuscht werden. Letztendlich, so die Befürchtungen des Bundesinnenministeriums, könnte eine Person den Pass einer anderen Person zum Beispiel an einem Flughafen oder anderweitig zum Grenzübertritt nutzen. Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz kritisiert zum einen, dass das Bundesinnenministerium für die aufgeführten Gefahren keine Fallbeispiele nenne und das Problem auch nicht mit statistischen Zahlen untermauere. Vor allem werde aber keine Abwägung zwischen den Zielen der angestrebten Gesetzgebung und dem Interesse der davon betroffenen Gewerbetreibenden getroffen. „Der Entwurf begnügt sich damit, dass die bisherige Praxis, nach der Passbewerber privat erstellte Lichtbilder einreichen, nicht mehr zukunftstauglich sei“, so die vier rheinland-pfälzischen Kammern. „Damit wären solche Betriebe in ihrer Existenz bedroht, die ganz oder zu einem großen Teil im Fotografenhandwerk Passbilder erstellen. Dies zöge selbstverständlich auch den Wegfall von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach sich.“ In ihrem Schreiben an Wissing und Lewentz greifen die Kammern einen Vorschlag des Zentralverbands deutscher Berufsfotografen auf, der eine elektronische Übermittlung des Bildes vom Fotografen an die ausstellende Behörde vorsieht. Wie unterschiedliche Medien berichten, prüfe das Bundesinnenministerium inzwischen vergleichbare Ansätze, nach denen „vertrauenswürdige Fotografen“ eine spezielle Zulassung erhalten könnten und dann die Bilder digital an die Passbehörde übermitteln würden. Aus Sicht der Handwerkskammern sei in jedem Fall zu vermeiden, „dass die Existenzgrundlage der Betriebe des Fotografenhandwerks negativ beeinträchtigt wird“ und dass kein weiterer Investitions- oder Bürokratieaufwand für die Unternehmen entstehe.