Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz plant eine Verdoppelung des Aufstiegsbonus I rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf 2.000 Euro. Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt, die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben.
Zur endgültigen Inkraftsetzung müssen noch einige formale Schritte gegangen werden.
Trotzdem ist bereits jetzt bekannt, dass sich auch der Kreis der Zuwendungsberechtigten vergrößert. Ab dem Jahr 2020 sollen auch Personen zuwendungsberechtigt sein, die ihre Prüfung außerhalb des Landes ablegen. Falls die gleiche Prüfung auch innerhalb des Landes angeboten wird, müssen hier jedoch Wohnsitz UND Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz liegen.
Maßgebend ist der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses durch eine Kammer.
Einzelheiten werden auf der Webseite bekannt gegeben, sobald die Verwaltungsvorschrift endgültig vorliegt.