Das Land und der Bund möchten die berufliche Weiterbildung unterstützen und haben daher attraktive Förderprogramme aufgelegt.
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung des Arbeitsministeriums Rheinland-Pfalz unterstützt
- Weiterbildungen bis 120 Stunden Umfang
- mit bis zu 50% der Kosten (max. 1.500 Euro pro Mitarbeiter)
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
- Auch (Solo-)Selbstständige können gefördert werden.
- keine Weiterbildung zum Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs-, Fach- und Sachkundennachweise
- Die Weiterbildung kann bei allen anerkannte Bildungsanbieter nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder absolviert werden und ist daher relativ frei wählbar.
- Erst beantragen, dann zur Weiterbildung anmelden. Antrag mind. 1 Monat vor Beginn
- Weitere Infos: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/
Förderprogramm QualiScheck
Das Förderprogramm QualiScheck des Landes richtet sich an
- alle abhängig Beschäftigten des Landes
- 50% der Kosten werden gefördert (max. 1.500 Euro).
- Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die bereits durch andere Programme gefördert werden.
- Erst beantragen, dann zur Weiterbildung anmelden. Antrag mind. 1 Monat vor Beginn
- Weitere Infos: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/
Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz
Die Arbeitsagentur fördert Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz.
- Betriebe können Weiterbildungen für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit mehr als 120 Stunden fördern lassen.
- Bezuschusst wird auch der Ausfall der Arbeitskraft während der Weiterbildung.
- Die Fördersätze sind nach Unternehmensgröße gestaffelt: Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer): bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und zusätzlich bis 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung). Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen): Bis zu 50% Kostenerstattung und zusätzlich bis 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung).
- Für Beschäftigte ab 45 Jahre und Schwerbehinderte sind höhere Zuschüsse möglich.
- Gefördert werden nur zertifizierte Kurse der Arbeitsagentur. Diese finden Sie auf https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/ (Anklicken: “Nur Angebote mit Bildungsgutschein”).
- Ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet ist
- Infos und Beratung erhalten Sie vom Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur unter Telefon 0800 4 555520.
- weiter Infos: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung