Staat finanziert betriebliche Weiterbildung

Das Land und der Bund möchten die berufliche Weiterbildung unterstützen und haben daher attraktive Förderprogramme aufgelegt.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung des Arbeitsministeriums Rheinland-Pfalz unterstützt

  • Weiterbildungen bis 120 Stunden Umfang
  • mit bis zu 50% der Kosten (max. 1.500 Euro pro Mitarbeiter)
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
  • Auch (Solo-)Selbstständige können gefördert werden.
  • keine Weiterbildung zum Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs-, Fach- und Sachkundennachweise
  • Die Weiterbildung kann bei allen anerkannte Bildungsanbieter nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder absolviert werden und ist daher relativ frei wählbar.
  • Erst beantragen, dann zur Weiterbildung anmelden. Antrag mind. 1 Monat vor Beginn
  • Weitere Infos: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/

Förderprogramm QualiScheck

Das Förderprogramm QualiScheck des Landes richtet sich an

  • alle abhängig Beschäftigten des Landes
  • 50% der Kosten werden gefördert (max. 1.500 Euro).
  • Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die bereits durch andere Programme gefördert werden.
  • Erst beantragen, dann zur Weiterbildung anmelden. Antrag mind. 1 Monat vor Beginn
  • Weitere Infos: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/

Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz

Die Arbeitsagentur fördert Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz.

  • Betriebe können Weiterbildungen für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit mehr als 120 Stunden fördern lassen.
  • Bezuschusst wird auch der Ausfall der Arbeitskraft während der Weiterbildung.
  • Die Fördersätze sind nach Unternehmensgröße gestaffelt: Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer): bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und zusätzlich bis 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung). Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen): Bis zu 50% Kostenerstattung und zusätzlich bis 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung).
  • Für Beschäftigte ab 45 Jahre und Schwerbehinderte sind höhere Zuschüsse möglich.
  • Gefördert werden nur zertifizierte Kurse der Arbeitsagentur. Diese finden Sie auf https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/ (Anklicken: “Nur Angebote mit Bildungsgutschein”).
  • Ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet ist
  • Infos und Beratung erhalten Sie vom Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur unter Telefon 0800 4 555520.
  • weiter Infos: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung