Maler und Lackierer-Handwerk – Neue Ausbildungsverordnung und Fachpraktiker-Regelung

Zum 1. August 2021 tritt die neugeordnete Ausbildungsverordnung zum/r Maler/in und Lackierer/in in Kraft. Eine neue Fachpraktiker-Regelung dazu ist bereits veröffentlicht.

Die bisherige 2-jährige Ausbildung Bauten- und Objektbeschichter/in gibt es nun so nicht mehr.
Der neue Ausbildungsberuf hat nun fünf, statt bislang drei Fachrichtungen. In die Ausbildungsordnung wurden die gestreckte
Gesellenprüfung aufgenommen.

Was ist neu?

  • Gestreckte Gesellenprüfung (bislang: konventionelle Prüfung)
  • Keine 2-jährige Ausbildung mehr (bislang: Bauten- und Objektbeschichter)
  • 5 Fachrichtungen (bisher 3):
  1. Gestaltung und Instandhaltung,
  2. Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik,
  3. Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
  4. Bauten- und Korrosionsschutz
  5. Ausbautechnik und Oberflächengestaltung